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Gewerbliche Nutzung der öffentlichen Papiercontainer verboten

Die Nutzung der Papiercontainer im öffentlichen Straßenraum ist ausschließlich den Privathaushalten für die Entsorgung von Papier und Pappe vorbehalten. Vermehrt wurde festgestellt, dass auch Gewerbetreibende die öffentlichen Container für ihre Papierentsorgung nutzen. Dies ist untersagt und kann mit Ordnungsstrafen geahndet werden. Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, für eine eigenständige Entsorgung von Altpapier und Kartonagen Sorge zu tragen.

Die AWISTA berät Sie gerne und informiert über Entsorgungsmöglichkeiten von Papier und Kartonagen aus dem gewerblichen Bereich.
Kontakt: gewerbe@awista.de oder (0211) 830 99 111.
Infoflyer: Altpapierentsorgung für Geschäftskunden