Bauschutt
Entsorgung für Privathaushalte
Bauschutt kann als Bau- und Abbruchabfall entsorgt werden. Da er zu den nicht brennbaren Abfällen gehört und sowohl im Entsorgungsfahrzeug als auch in der Müllverbrennungsanlage zu Schäden führen kann, gehört er nicht in den Restmüll.
Entsorgung für Geschäftskunden
Damit wir Ihnen einen Entsorgungsweg für den von Ihnen zu entsorgenden Abfall aufzeigen können, bitten wir Sie, das nachfolgende Formular auszufüllen. Nach Erhalt der benötigten Informationen werden wir uns mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.