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LVP

Die Gelbe Tonne steht für die Erfassung von leeren Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall (Leichtstoffverpackungen = LVP) zur Verfügung.

Rechtlicher Hintergrund der Verpackungsentsorgung

Die Entsorgung von Verpackungen liegt im Verantwortungsbereich von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, sogenannten Systembetreibern oder Dualen Systemen. Diese Entsorgungen werden nicht über kommunale Gebühren für die Abfallentsorgung finanziert, sondern jeder Kunde zahlt schon beim Kauf von verpackten Produkten die Verpackungsentsorgung mit. Es gibt verschiedene Systembetreiber, die die Entsorgung von Leichtstoffverpackungen sowie Papier- und Glasverpackungen verantwortlich zu organisieren haben.

Organisation der LVP-Entsorgung

Die Dualen Systembetreiber sind verantwortlich für die Bereitstellung und Leerung der Gelben Tonnen sowie die Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall.

Der allseits bekannte Grüne Punkt ist das Symbol des Systembetreibers DSD, der bei der Einführung der Gelben Tonne in den 1990er Jahren allein auf dem Markt war. Die mittlerweile neu hinzugekommenen weiteren Systembetreiber haben teils gar keine Symbole. Das bedeutet, dass auch Leichtstoffverpackungen ohne Grünen Punkt in die Gelbe Tonne hinein gegeben dürfen.

Was ist zu beachten?

Durch die Beachtung einiger Regeln bei der getrennten Erfassung von LVP kann eine gute Recyclingquote erreicht werden.

Aus PET-Kunststoff wie z.B. Polyethylenterephtalat (PE) entstehen Einkaufstaschen oder Sportbekleidung. Andere Kunststoffe wie z.B. Polypropylen (PP) bilden eine wertvolle Basis für Gartenzäune, Putzmittelflaschen oder Wäschekörbe.

Ein Beispiel für Verbundverpackungen sind Getränkekartons: Sie bestehen aus Karton und Kunststoff, sowie häufig einer dünnen Schicht Aluminium. Die Schichten sind vollflächig miteinander verbunden. Man kann diese z.B. als Blumentöpfe, Stifteaufbewahrung oder Ordnungssystem in Schubladen weiterverwenden.

Weißblech- oder Aluminiumdosen stellen ein gutes Recyclingmaterial dar. Sie werden sortenrein eingeschmolzen zu Schrottwürfeln und haben durch ein gut ausgebautes Recyclingsystem in Deutschland mit über 80 Prozent eine gute Recyclingquote. Ideen zur Weiterverwendung von Dosen wäre eine Stifteaufbewahrung oder sie in der Vorratskammer zu nutzen.

So bekommt die Leichtstoffverpackung ein zweites Leben und es müssen weniger primäre Rohstoffe eingesetzt werden.

Was darf in die Gelbe Tonne:

  • Kunststoffverpackungen
  • Becher von Margarine, Milchprodukten etc.
  • Flaschen von Körperpflegemitteln, Spül-/ Waschmittel
  • Folien, z.B. Beutel, Einwickelfolie und Tragetaschen
  • Metallverpackungen
  • Alufolie, Aluminiumdeckel, Aluschalen/-tuben, Konservendosen, Kronkorken, Verschlüsse von Gläsern und Flaschen
  • Verbundverpackungen
  • Saft- und Milchkartons
  • Vakuumverpackungen (z. B. von Kaffee)

Was darf nicht in die Gelbe Tonne:

  • Glas- und Papierverpackungen (in die Glas- bzw. Papiersammlung)
  • Kunststoff-, Verbundstoff- und Metallabfälle, die keine Verkaufsverpackungen sind, z. B. Töpfe oder Spielzeug
  • Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen, z. B. Farbdosen
  • Restmüll, z.B. Windeln, Zigarettenkippen, Tapetenreste
  • Küchenabfälle, z. B. Kartoffelschalen, Essensreste

Um eine möglichst hohe Verwertungsquote für die Leichtstoffverpackungen aus der Gelben Tonne zu erreichen, ist es darüber hinaus wichtig, dass

  • Verpackungen restentleert sind, d.h. löffelrein sind (ein vorherige Spülen ist nicht erforderlich)
  • Verpackungen nicht ineinander gestapelt werden, wie z.B. bei Frischkäsepackungen
  • Deckel immer vollständig von den Verpackungen abgezogen werden, wie z.B. bei Joghurtbechern und Wurst- und Käseverpackungen.

Die häufigsten Fehlwürfe in der Gelben Tonne sind: Restmüll, Babywindeln, alte Zahnbürsten, Kinderspielzeug, Weihnachtsbaumnetze und Videobänder von VHS-Kassetten. Sie stören den Sortierprozess und verhindern/reduzieren grundsätzlich die Verwertungsmöglichkeiten der Verpackungen. So verheddern sich bspw. Weihnachtsbaumnetze oder Videobänder in den Aggregaten der Sortieranlagen und führen zu kostspieligen Anlagenstillständen.

Weitere Informationen findet man unter https://www.mülltrennung-wirkt.de/