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Rückgabe im Handel

In Deutschland besteht die Möglichkeit bestimmte Waren im Handel zurückzugeben, hierfür gibt es, je nach Kategorie, bestimmte Rahmenbedingungen.

Elektro- und Elektronikgeräte:

Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte müssen separat von anderen Abfällen entsorgt werden, um Schadstoffe aus den Geräten gezielt zu entsorgen und verwertbare Anteile zu recyceln.

Der stationäre Handel sowie der Onlinehandel müssen nach Elektro- und Elektronikgesetz, unter bestimmten Voraussetzungen, ausgediente Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, zurücknehmen.

Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² und Supermärkte, Discounter, Lebensmitteleinzelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die dauerhaft oder mehrfach im Jahr Elektrogeräte verkaufen sind verpflichtet zur

Onlinehändler mit mehr als 400 m² Versand- oder Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte müssen

Auto- und Motorradbatterien:

Auto- und Motorradbatterien werden beim Kauf über den (Online-)Handel mit einem Pfand belegt und können gegen Vorlage des Kassenbons dort auch wieder zurückgegeben werden. Alternativ können solche Batterien auch über die Recyclinghöfe, allerdings ohne Pfandrückzahlung. Dort wird aber eine Quittung ausgestellt, die die fachgerechte Entsorgung bestätigt. Damit haben Sie die Möglichkeit, die Pfandrückgabe über den (Online)-Handel zu beantragen. 99 Prozent der Auto- und Motorradbatterien können wieder aufbereitet werden.

E-Bike Akkus:

Bei E-Bike Akkus besteht die Möglichkeit der kostenfreien Rückgabe bei den Händlern, sofern diese Ersatzakkus im Sortiment führen.

Gasflaschen:

Mehrweg-Gaskartuschen werden von Propangashändlern, Baumärkten oder Anbietern für Campingbedarf angenommen. Diese müssen restentleert oder entlüftet sein. Restentleerte Druckgasflaschen (z. B. Kohlensäurezylinder für Wassersprudler) nehmen auch der Fachhandel und die Hersteller zurück.

Paletten:

Man unterscheidet zwischen Europaletten und Einwegpaletten.
Europaletten (EPAL) werden vom (Online)-Handel in der Regel mit einem Pfand belegt. Gegen Rückgabe der Europalette wird das Pfand von Ihrem Händler ausbezahlt. Sie können die Palette aber auch selbst bei An- und Rückkäufern von Europaletten verkaufen.

Einwegpaletten müssen aufgrund der Vorgaben des Verpackungsgesetzes vom (Online)-Handel unentgeltlich in der Nähe der Verkaufsstelle oder durch Abholung bei Ihnen vor Ort zurückgenommen werden.

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