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Abfallentsorgung Geschäftskunden

Welche Abfälle fallen bei Ihnen an?

Die AWISTA unterstützt Ihr Unternehmen gerne dabei, die anfallenden Abfallströme direkt an der Anfallstelle umweltfreundlich zu trennen. Sie folgen somit dem Grundgedanken der Gewerbeabfallverordnung. Im Folgenden finden Sie die Möglichkeiten zur Abfallentsorgung und ihre Abfallarten für Geschäftskunden.

In die Restmülltonne gehören, z. B.:

  • Hygieneartikel (Tücher, Binden)
  • Kehricht
  • verunreinigte Verpackungen
  • unsortierte Abfälle
  • Glasbruch
  • Windeln
  • Speisereste

Nicht hinein dürfen, z. B.:

  • Flüssigkeiten
  • flüssige Reinigungsmittel
  • Sonderabfälle
  • Batterien
  • Elektroschrott
  • Lösemittel
  • Öle
  • Bauschutt

In die Arzttonne gehören, z. B.:

  • Restmüll
  • Praxismüll, wie Wund- und Gipsverbände
  • Einwegwäsche
  • Kanülen

Nicht hinein dürfen, z. B.:

  • Flüssigkeiten
  • flüssige Reinigungsmittel
  • Sonderabfälle
  • Batterien
  • Elektroschrott
  • Lösemittel
  • Öle
  • Bauschutt

Hier geht es zum Informationsblatt über die Entsorgung medizinischer Abfälle: mehr

In die Gelbe Tonne gehören, z. B.:

  • Metallverpackungen (Aluschalen, Tuben, Dosen, Verschlüsse)
  • Verkaufsverpackungen aus Kunststoff (Becher, Flaschen, Folien, Plastiktüten, Beutel, Behälter)
  • Verbundverpackungen (Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen, „Coffee to go-Becher“)

Nicht hinein dürfen, z. B.:

  • Restmüll
  • Papier/Pappe
  • Glas und Sonderabfälle
  • Transportfolien und Transportbänder

In die Papiertonne gehören, z. B.:

  • Zeitungen/Zeitschriften
  • Pappe/Kartonagen
  • Kopierpapier/Büropapier
  • Prospekte
  • Druckpapier

Nicht hinein dürfen, z. B.:

  • Putz-/Hygienepapiere
  • Ordner
  • Holz
  • beschichtetes Papier
  • sonstige Abfälle

In die Biotonne gehören, z. B.:

  • Gemüse-, Obst- und Salatabfälle
  • Kaffeesatz/-filter
  • Teebeutel
  • Rasen-/Heckenschnitt
  • Laub und Unkraut
  • Holzwolle
  • unbehandelte Sägespäne/-mehl

Nicht hinein dürfen, z. B.:

  • Plastikbeutel
  • gekochte Speisereste
  • Kehricht
  • Flüssigkeiten
  • Asche
  • Vogelsand
  • Kleintierstreu

In die Speiserestetonne gehören, z. B.:

  • Küchen- und Speisereste
  • Brot und Backwaren
  • Obst und Gemüse
  • unverpackte/verpackte Lebensmittel
  • Knochen
  • Fette und Fleischreste
  • Öle und Fette in geringen Mengen

Nicht hinein dürfen, z. B.:

  • Restmüll
  • Grünschnitt und Gehölzschnitt
  • Sonderabfälle

Die Speiserestebehälter werden im Wechselverfahren getauscht und nach jeder Leerung von innen und außen mit 65 Grad heißem Wasser gereinigt. Ab ca. 30 Essensausgaben täglich ist eine separate Speiserestetonne empfehlenswert.

(Entsorgung über den Unternehmensverbund der AWISTA)

In die Tonne für ölhaltige Betriebsmittel gehören, z. B.:

  • ölhaltige Pappe und Putzlappen
  • ölverunreinigte Kleidung
  • Ölfilter
  • Ölgebinde aus Kunstoff
  • Ölaufsaugmassen/-Bindemittel

Nicht hinein dürfen, z. B.:

  • Sonderabfälle oder Gefahrstoffe
  • Lösemittel
  • flüssige Abfälle wie Öl, Farben, Lacke
  • Lösemittelhaltige Putzlappen

In die Glastonne/-container gehören, z. B.:

  • Flaschen und Behälterglas

Nicht hinein dürfen, z.B.:

  • Flachglas
  • Trinkgläser
  • Glühbirnen
  • Energiesparlampen
  • Leuchtröhren
  • Pfandflaschen
  • Keramik
  • Porzellan
  • Steingut
  • Drahtglas
  • optisches Glas
  • feuerfestes Glas

(Entsorgung über den Unternehmensverbund der AWISTA)

In diesen Behälter/Container gehören, z. B.:

  • Verpackungen, restentleert
  • Verbundmaterialien
  • Folien (nicht verschmutzt)
  • Holz (Paletten, Bauholz)
  • Metalle

Nicht hinein dürfen, z.B.:

  • Küchen- und Bioabfälle / Lebensmittel
  • Grünschnitt / Laub
  • Kehricht / Restmüll
  • Hygieneartikel
  • Bauschutt
  • Nassmüll

 

(Entsorgung über den Unternehmensverbund der AWISTA)

Am 1. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten und muss von allen Abfallerzeugern umgesetzt werden.

Das Mindestrestmüllvolumen muss weiterhin dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, per Pflichtenübertragung der AWISTA, überlassen werden.

Sie erhalten weitere Informationen unter Gewerbeabfallverordnung.

Entsorgungswege im Unternehmensverbund der AWISTA

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Entsorgungswege über den Unternehmensverbund der AWISTA, aufgestellt nach Abfallart.

AWISTA Gewerbe

Höherweg 100
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 830 99 111

E-Mail: gewerbe@awista.de

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