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Entsorgungslösungen für Architekten und Bauherren – weil überall Müll anfällt

Wichtige Informationen für Architekten und Bauherren.

 

Abfälle gehören im Gewerbe zum täglichen Leben. Im Hinblick auf hygienische und umwelttechnische Anforderungen ist die ordnungsgemäße Entsorgung auch für Ihre Bauvorhaben von großer Bedeutung.

Bei der zukünftigen Stadtentwicklung stehen nicht nur eine maximale Lebensqualität, sondern auch smarte Konzepte und Nachhaltigkeit immer mehr im Fokus. Gerade bei der Planung von neuen Objekten sollte die Abfalltrennung beachtet werden. Damit wird nicht nur die Gewerbeabfallverordnung eingehalten, sondern es können auch Kosten für Eigentümer und Mieter erheblich reduziert werden.

Im Zusammenhang mit der städtischen Abfallentsorgungssatzung bietet die AWISTA Architekten und Bauherren perfekte Entsorgungslösungen sämtlicher Siedlungsabfälle zu fairen Konditionen an.

Für Ihre speziellen Bedürfnisse verfügt der Unternehmensverbund der AWISTA über ein umfangreiches Behälterangebot von der 60 Liter Tonne bis zum 36 m3 großen Container. So können auch Bauabfälle mit maßgeschneiderten Containerlösungen im Verbund ordnungsgemäß entsorgt werden.

Das AWISTA-Team unterstützt Sie bei Planung und Umsetzung Ihrer Abfallentsorgung: damit die Müllbehälterstandplätze für die spätere Nutzung nach den Vorgaben der Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf (AES) entstehen und so nach Fertigstellung Ihres Projektes eine reibungslose Entsorgung stattfinden kann. Die Broschüre  „Der ideale Standplatz” umfass alle für Sie relevanten Informationen im Überblick.

Hilfestellungen zur Abfallentsorgung in Ihrem Büro finden Sie unter “Handel, Verwaltungen und Büros

Behälterkonfigurator

Sie haben vor, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen oder möchten die Mülltrennung ändern? Wir bieten Ihnen mit unserem Behälterkonfigurator die Möglichkeit, ein individuelles Angebot zu erstellen. Danach erhalten Sie von uns den maßgeschneiderten Entsorgungsvertrag.

Die Abfallentsorgungssatzung (AES) der Landeshauptstadt Düsseldorf regelt in Verbindung mit der Gewerbeabfallverordnung das sogenannte Mindestrestmüllvolumen. Der Berechnungsmodus ist in der Anlage 2 zur AES festgelegt.

AWISTA Düsseldorf – Architekten und Bauherren

Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter x Restmüllvolumen 20 l / Woche x Branchenfaktor = Mindestrestmüllvolumen

Branchenfaktor

  • freie Berufe 0,15
AWISTA Düsseldorf – Architekten und Bauherren
  • Persönliche und individuelle Beratung – auch vor Ort
  • Sonderleerungen bei Müllüberhängen
  • Örtliche Nähe durch zwei Betriebshöfe
  • Entsorgungssicherheit durch starken Unternehmensverbund

Am 1. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten und muss von allen Abfallerzeugern umgesetzt werden.

Das Mindestrestmüllvolumen muss weiterhin dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, per Pflichtenübertragung der AWISTA, überlassen werden.

Sie erhalten weitere Informationen unter Gewerbeabfallverordnung.

AWISTA Gewerbe

Höherweg 100
40233 Düsseldorf

E-Mail: gewerbe@awista.de