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Entsorgungslösungen für Gastronomie und Hotels

Weil in jeder guten Küche auch Abfälle anfallen.

 

Abfälle gehören im Gewerbe zum täglichen Leben. Im Hinblick auf hygienische und umwelttechnische Auflagen ist die ordnungsgemäße Entsorgung von großer Bedeutung für Ihren Geschäftserfolg.

Zu den städtischen Regelungen zur Restmüllentsorgung bietet die AWISTA Gastronomiebetrieben, Restaurants, Hotels, Caterern, Eisdielen, Imbissbetrieben und Beherbergungen perfekte Entsorgungslösungen sämtlicher Abfälle an. Maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen zur Müllentsorgung. Zu fairen Konditionen.

Über die Art und Weise der Abfalltrennung in Ihrem Betrieb können Sie selbst entscheiden. Wenn Ihre Gegebenheiten vor Ort eine konsequente Trennung der einzelnen Abfallarten ermöglichen, reduziert das natürlich Ihre Gesamtkosten. Stellen Sie sich mit unserem Behälterkonfigurator Ihre optimale Behälterausstattung zusammen.

Für Ihre speziellen Bedürfnisse verfügt die AWISTA über ein umfangreiches Behälterangebot von der 60 Liter Tonne bis zum 36 m3 großen Container.

Das AWISTA-Team unterstützt Sie bei Planung und Umsetzung.

Behälterkonfigurator

Sie haben vor einen Gewerbebetrieb zu eröffnen oder möchten die Abfalltrennung ändern? Wir bieten Ihnen mit unserem Behälterkonfigurator die Möglichkeit, ein individuelles Angebot zu erstellen. Danach erhalten Sie von uns den maßgeschneiderten Entsorgungsvertrag.

Die Abfallentsorgungssatzung (AES) der Landeshauptstadt Düsseldorf regelt in Verbindung mit der Gewerbeabfallverordnung das sogenannte Mindestrestmüllvolumen. Der Berechnungsmodus ist in der Anlage 2 zur AES festgelegt.

 

AWISTA Düsseldorf – Gastronomie und Hotels

Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter x Restmüllvolumen 20 l / Woche x Branchenfaktor = Mindestrestmüllvolumen

Branchenfaktor

  • Speiseausgabe 5,00
  • mit Schankkonzession 3,00
  • Eisdielen 3,00
  • Herberge ohne Speisen 0,50
AWISTA Düsseldorf – Gastronomie und Hotels
  • Persönliche und individuelle Beratung – auch vor Ort
  • Sonderleerungen bei Müllüberhängen
  • Örtliche Nähe durch zwei Betriebshöfe
  • Entsorgungssicherheit durch starken Unternehmensverbund

Am 1. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten und muss von allen Abfallerzeugern umgesetzt werden.

Das Mindestrestmüllvolumen muss weiterhin dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, per Pflichtenübertragung der AWISTA, überlassen werden.

Sie erhalten weitere Informationen unter Gewerbeabfallverordnung.

AWISTA Gewerbe

Höherweg 100
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 830 99 111

E-Mail: gewerbe@awista.de

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