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Kleintiersammelstelle

Ihr Haustier (Hund, Katze, Kaninchen etc.) ist gestorben und Sie möchten es beerdigen?

Wenn Ihnen ein Grundstück zur Verfügung steht:

  • Sind Sie der Eigentümer, so dürfen Sie einzelne Tiere (Haustiere) auf Ihrem Grundstück vergraben.
  • Sind Sie nicht Eigentümer, so dürfen Sie mit Genehmigung Ihres Eigentümers einzelne Tiere (Haustiere) auf dem Grundstück vergraben.

Dabei müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  1. Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden, dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.
  2. Die Tierkörper müssen min. 50 cm unter der Erdoberfläche vergraben werden.
  3. Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.

Wenn Ihnen kein Grundstück zur Verfügung steht:

Können Sie Ihr verstorbenes Tier zur Kleintiersammelstelle bringen. Es werden nur Anlieferungen von Düsseldorfer*innen angenommen. Bitte denken Sie daran, Ihren Ausweis mitzunehmen, damit Sie Ihren Wohnort Düsseldorf nachweisen können.

Gebühren:

TierartEuro (Stand 01.01.2017)
Katze oder kleiner Hund15,00
Hund mit einer Widerristhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg35,00
andere Haustiere und tierische Erzeugnisse0,14 / kg, mind. aber 5 €

Sie haben auch generell die Möglichkeit Ihr verstorbenes Tier auf den Tierfriedhof Düsseldorf zu bringen.

Tierfriedhof – Feuer- und Erdbestattung

Am Südfriedhof 18d

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 – 1601251

Fax 0211 – 1601252

www.duesseldorfer-tierfriedhof.de

Ein Großtier ist gestorben (Pferd, Schaf, Schwein etc.)?

Ist ein Großtier gestorben, erhalten Sie nähere Informationen bei der

Gustav Denzin GmbH – Tierkörperbeseitigung

Tel. 02162 – 30044

Kleintiersammelstelle

Höherweg 222
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 – 830 99 0 99

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 6.30 – 12.30 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 6.30 – 12.30 Uhr
13.00 – 14.00 Uhr