Kleintiersammelstelle
Wohin mit meinem verstorbenen Tier?
Ihr Haustier (Hund, Katze, Kaninchen etc.) ist gestorben und Sie möchten es beerdigen?
Wenn Ihnen ein Grundstück zur Verfügung steht:
- Sind Sie der Eigentümer, so dürfen Sie einzelne Tiere (Haustiere) auf Ihrem Grundstück vergraben.
- Sind Sie nicht Eigentümer, so dürfen Sie mit Genehmigung Ihres Eigentümers einzelne Tiere (Haustiere) auf dem Grundstück vergraben.
Dabei müssen Sie folgende Vorschriften beachten:
- Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden, dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.
- Die Tierkörper müssen min. 50 cm unter der Erdoberfläche vergraben werden.
- Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.
Wenn Ihnen kein Grundstück zur Verfügung steht:
Können Sie Ihr verstorbenes Tier zur Kleintiersammelstelle bringen. Es werden nur Anlieferungen von Düsseldorfer*innen angenommen. Bitte denken Sie daran, Ihren Ausweis mitzunehmen, damit Sie Ihren Wohnort Düsseldorf nachweisen können.