Arbeits- und Menschenrechtsstandards

Die AWISTA GmbH bekennt sich zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und allgemeiner Umweltstandards. Die Wahrnehmung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichtengehört zu unseren Kernwerten und ist in unserer Unternehmensstrategie fest verankert. Dabei orientieren wir uns eng an den folgenden internationalen Standards für verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln:

– Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte

– Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte

– Der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

– Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

– Leitprinzipien der Vereinten Nationen

Diese Prinzipien stellen die Mindeststandards für unser Handeln dar. Zusätzlich halten wir uns an die maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, die für unser Geschäftsfeld gelten.

Die nachfolgende Grundsatzerklärung beschreibt, wie wir unseren Sorgfaltspflichten i.S.d. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachkommen. Sie gilt ergänzend zum Awista-Wegweiser und zu dem internen Compliance-Management-System. Um unsere Bemühungen um unsere selbst gesetzten Standards stets zu überprüfen und anzupassen, evaluieren wir deren Wirksamkeit regelmäßig.

Erklärung über die Arbeits- und Menschenrechtsstandards der AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH