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Rechtliche Grundlagen

Alle zu beachtenden Rahmenbedingungen der Abfallentsorgung sind in der Abfallentsorgungssatzung (AES) der Landeshauptstadt Düsseldorf geregelt. Für die Berechnung des Mindestrestmüllvolumens gilt für Geschäftskunden die Einwohnergleichwerttabelle, gemäß Anlage 2 zur AES. Die AWISTA GmbH erhebt für die Abfallentsorgung bei Gewerbebetrieben Entgelte. Das heißt, der Gewerbebetrieb erhält eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer. Erhalten Sie vom Eigentümer/Verwalter eine Nebenkostenabrechnung inklusive Entsorgungsgebühren, so kommt die Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Anwendung.

Zudem gilt seit dem 1. August 2017 die Gewerbeabfallverordnung (GewerbeabfallVO) und muss von allen Abfallerzeugern beachtet und umgesetzt werden. Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier.